Russian Federation: Discussions Steuern - GDPdU-Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen: Risiken, Möglichkeiten und Ausblicke, Discussions, exchange of ideas, controversies, opinions
Michael Prenzler![]() Date of registration: 01.04.2009 Postings: 20 City: Hildesheim | Subject: GDPdU-Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen: Risiken, Möglichkeiten und Ausblicke Posted on: 16.06.2009 09:09 Das Finanzamt wurde im Rahmen der GDPdU mit der Datenanalysesoftware IDEA ausgerüstet. Mit dem Programm können alle Firmendaten in kurzer Zeit kontrolliert und analysiert werden. Aus diesem Grund ist es Pflicht dem Finanzamt die Daten digital zur Verfügung zu stellen. Im Moment mag eine DVD der Buchhaltungssoftware noch ausreichen. Aber zu den steuerlich relevanten Daten gehört wesentlich mehr z. B. die Warenwirtschaft, Kassensysteme E-Mails etc. Damit der Steuerprüfer erkennen kann, welche Software das Unternehmen einsetzt und welche Daten davon steuerlich relevant sind, gibt es die Verfahrensdokumentation. Diese ist Pflicht und kann ab Anfang 2009 mit Verzögerungsgeldern von 2500 € bis 25000 € belegt werden, falls sie nicht vorliegt. Leider wird das Thema GDPdU von vielen Steuerberater noch sehr stiefmütterlich behandelt. Was kann der Steuerprüfer mit IDEA machen, was bei einer normalen Steuerprüfung nicht gemacht wurde? Ein großer Vorteil von IDEA ist, daß keine Stichproben mehr nötig sind, sondern das er jetzt alle Daten prüfen kann. Dabei sind viele Prüfschritte möglich. Von einfachen Lückenanalysen, über Vergleiche mit externen Listen (z.B. Umsätze und Wetterdaten bei Wetterabhängigen Unternehmen, Buchungen an Wochenenden, Bewirtungen an Wochenenden, Preise von PKW Abgängen im Vergleich mit der Schwacke Liste u.ä) bis hin zu statistischen Auswerteverfahren (wie z.B. dem Chi-Quardrat Test). IDEA deckt Unregelmäßigkeiten sofort auf. Meistens sind die Gründe hierfür leicht zu erklären. Aber für die Erklärungen ist der Unternehmer zuständig. Gut wenn er dann noch die Gründe dafür kennt. Was kann der Unternehmer tun, damit die digitale Steuerprüfung nicht zum Fiasko wird? Erstmal sollte das Unternehmen schauen, ob die Daten überhaupt mit dem Finanzamtstandard zu liefern sind. Außerdem sollte eine Verfahrensdokumentation geführt werden, die auch aktuell ist. Außerdem sollte man mindesten einmal im Jahr (vor dem Jahresabschluss) seine Daten mit IDEA prüfen lassen. IDEA gibt ein Protokoll über alle Abweichungen aus, womit man dokumentieren kann, warum es diese Abweichungen gab. Außerdem kann man Fehler noch korrigieren bevor man den Abschluss durchführt. Diese IDEA Tests werden von einigen Wirtschaftsprüfern und von Unternehmensberatern wie z.B. von uns angeboten. Wir bieten Außerdem Hilfe bzw. die komplette Erstellung von Verfahrensdokumentationen an. Durch den Einsatz von IDEA kann ein Steuerprüfer eine Prüfung in wenigen Tagen beenden. Dadurch ist es möglich wesentlich mehr Unternehmen zu prüfen. Es ist also davon auszugehen, dass in Zukunft Steuerprüfungen in einem viel kürzerem Zeitraum stattfinden werden. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an uns: Homepage: www.unternehmensberatung-prenzler.de Tel: 05121-6980393 | |||||||
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